Allgemeine Geschäftsbedingungen Klein Fotobox

I. Geltungsbereich

Verträge von Klein Fotobox (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird.

Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

II. Zustandekommen des Vertrages

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.

Es gilt der jeweilige Mietpreis des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietpreis der Überlassung der Mietsache wird gemäß des jeweiligen Mietvertrags berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

Verträge kommen nur durch Anzahlung und anschließende schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß VI. dieser AGB.

1. Anlieferung

Der in der Reservierung durch den Mieter angegebene Liefertermin wird erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Der gesamte Mietpreis - unter Berücksichtigung etwa geleisteter Anzahlungen – ist bis 3 Werktage vor Mietbeginn im Voraus zu überweisen oder mit Übergabe der Mietsache in bar zu zahlen.

Die Anlieferung findet an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse statt, sofern nichts anderes vereinbart wird.

2. Anlieferung mit Installation

Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Anlieferung.

III. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei Übergabe auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Bis zur der Mängelbeseitigung verschiebt sich der Mietbeginn. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

IV. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem der Vermieter die Mietsache liefert zum Zeitpunkt der Anlieferung. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB).

Steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, wird je angefangenem Tag der Mietpreis des günstigsten Pakets an den Vermieter fällig. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail möglich). Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

V. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

VI. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefertermin bis zu dem vom Mieter in der Reservierung angegebenen Abholtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30 % des vertraglichen Mietpreises berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als einen Monat vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % des Mietpreises, bei weniger als sieben Kalendertagen der volle vertragliche Mietpreis berechnet. Die Regelungen VI. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.

Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

Zur Untervermietung oder sonstigen ganzen oder teilweisen Überlassung der vermieteten Sache an Dritte bedarf der Mieter der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter kann die Erlaubnis zur Untervermietung ohne Grund versagen oder jederzeit widerrufen und sie von der Vereinbarung eines Untermietzuschlages abhängig machen.

Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

VIII. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

IX. Sonstige Bestimmungen
1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.